AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
MIET- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Abschluss des Mietvertrages
Sie können persönlich, telefonisch, schriftlich oder online die Buchung vornehmen. Diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages mit dem Eigentümer dar. Mit der Annahme der Buchung durch Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung kommt der Mietvertrag mit dem Eigentümer zustande. Der Mieter willigt in die beiliegenden Nutzungsvereinbarungen über die Nutzung eines Internetzugangs ein. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so gilt diese Abweichung als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung widersprochen wird. Familie Eggers behält sich die Korrektur von Irrtümern und Rechenfehlern vor, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar, insbesondere der Irrtum oder Fehler offensichtlich ist. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Familie Eggers. Wenn der Reisende die Bestätigungsrechnung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Buchung erhalten hat, muss er Kontakt mit Familie Eggers aufnehmen. Unterlässt er dies, kann sich der Reisende nicht auf die Buchung berufen.

2. Zahlungen
2.1 Bei Erhalt der Bestätigungsrechnung muss ein Teil des Reisepreises, wie bei der Buchung vereinbart, ergänzt durch die optionalen Kosten (für z.B. Bettwäsche oder Handtücher) und die Festkosten innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden.
2.2. Der Rest des Reisepreises muss bezahlt werden, wie bei Buchungsabschluss vereinbart und auf der Bestätigungsrechnung festgesetzt; dabei muss spätestens 6 Wochen vor Anreisedatum der Gesamtbetrag der Bestätigungsrechnung bezahlt sein.
2.3. Wenn eine Unterkunft innerhalb von 8 Wochen vor der Anreise gebucht wurde, muss der vollständige Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der (Bestätigungs-)Rechnung beglichen sein.
2.4. Wenn eine Unterkunft innerhalb von 4 Wochen vor der Anreise gebucht wurde, muss der vollständige Betrag innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der (Bestätigungs-)Rechnung beglichen sein.

Nichtzahlung bis zum Zahltermin
2.5 Wenn die vereinbarten Zahltermine überschritten werden, behält sich Familie Eggers das Recht vor, die Buchung zu stornieren und den Reisenden für die entstandenen Kosten haftbar zu machen.
2.6. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen aus Artikel 5 und die bereits gezahlten Beträge werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
2.7. Familie Eggers behält sich das Recht vor, offene Forderungen aus der Hand und an Dritte zu geben (bspw. an ein Inkassobüro). Alle damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten ebenso wie die (gesetzlichen) Zinsen werden dann gegenüber dem Reisenden geltend gemacht.

3. Nutzung des Mietobjektes
Während des Aufenthaltes sind Sie für das Inventar verantwortlich. Es obliegt Ihnen selbst, die Verwaltung der Ferienanlage vor Ort auf Mängel und Defekte des Inventars beim Bezug des Objektes aufmerksam zu machen. Vor der Abreise müssen eventuelle Beschädigungen direkt mit der Verwaltung vor Ort abgerechnet werden. Die Wohneinheit darf ohne Absprache nicht von einer größeren Anzahl Personen bewohnt werden als bei der Buchung angegeben. Die Höchstpersonenzahl darf nicht überschritten werden. Haustiere und gewünschte Extras (Bettwäsche, Babybetten, etc.) müssen bei Buchung angemeldet werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Familie Eggers.

4. Ankunft und Abreise
Die Anreise muss am Anreisetag in der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitraum stattfinden. Falls die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, müssen Sie dies mit dem Verwalter des Strandapartments abgestimmt haben. Sollten Sie in dem angegebenen Zeitraum ohne vorherige vollständige Zahlung nicht angereist sein, hat der Eigentümer das Recht zur Weitervermietung. Die Rückgabe des Schlüssels sowie die Endabrechnung der Miete und Nebenkosten berühren nicht eventuelle Schadenersatzansprüche.

5. Rücktritt durch den Mieter, Umbuchung, Ersatzperson, Entschädigung
Sie können jederzeit vor Beginn des mit Ihnen vereinbarten Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Familie Eggers hat im Falle Ihres Rücktrittes bzw. des Nichterscheinens bis zum Beginn des vereinbarten Aufenthaltes Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Vermietung gewöhnlich möglichen Erwerbs werden folgende Prozentsätze des Mietpreises als Entschädigung vereinbart:
Wenn der (Mit-)Reisende keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat oder die Gründe der Stornierung nicht unter die unter 6. festgelegten Versicherungsbedingungen fallen, wird die Buchung entsprechend den unten stehenden Bedingungen storniert. Neben den ausstehenden Buchungskosten (und eventuellen Kosten für die Reiserücktrittsversicherung) muss der (Mit-)Reisende die folgenden Beträge zahlen:
• Bei Stornierung bis zum 42. Tag (ausschließlich) vor dem Anreisetag: 20% des Reisepreises;
• Bei Stornierung ab dem 42. Tag (einschließlich) bis zum 28. Tag (ausschließlich) vor dem Anreisetag: 60% des Reisepreises;
• Bei Stornierung ab dem 28. Tag (einschließlich) bis zum Anreisetag: 90% des Reisepreises;
• Bei Stornierung am Anreisetag oder später: den vollen Reisepreis.
Familie Eggers weist Sie ausdrücklich auf die Zweckmäßigkeit hin, eine Reiserücktrittsversicherung hinsichtlich dieses Risikos auf eigene Kosten gesondert abzuschließen. Sie haben das Recht, Familie Eggers einen Mieter zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter dieses Recht so rechtzeitig, d.h. 14 Tage vor Bezug des Strandapartments, durch schriftliche Mitteilung ausübt, dass Familie Eggers die insoweit nötigen Umdispositionen vornehmen kann. Familie Eggers kann den Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ablehnen, wenn sie dies unter Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt hält oder wenn dem Eintritt des Mieters in den Vertrag gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages erfolgt mit der Bestätigung der Namensänderung durch der Familie Eggers. Diese Bestätigung erfolgt erst, wenn Familie Eggers € 25,- als Pauschalgebühr für die durch die Umbuchung entstehenden Kosten bezahlt worden sind.

6. Rücktritt durch Familie Eggers
Familie Eggers kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält;
b) das gemietete Objekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Kündigt Familie Eggers den Mietvertrag nach a), dann verfällt der Mietpreis. Tritt Familie Eggers gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Familie Eggers wird Sie unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit des Strandapartments informieren. Kündigt Familie Eggers den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht. Familie Eggers ist niemals haftbar für die Kosten eventueller Dienstleistungen, die der (Mit-) Reisende selbst gebucht hat (zum Beispiel: Flugtickets, Automiete, Schiffsüberfahrt, Busreisen u.Ä.).

7. Preiserhöhungen
Familie Eggers behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise zu erhöhen, wenn sich Energie-, Wasser- oder Wartungskosten o.ä. sowie die auf die Leistung entfallenden Steuern erhöhen, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss (Datum der Bestätigung) mehr als vier Monate liegen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so ist der Mieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8. Haftung
Bei Ausfällen bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ausfall von Internet/WLAN/Kabel-TV erfolgt keine Haftung, sofern nicht Erfüllungsgehilfen des Eigentümers für diesen Ausfall verantwortlich sind. Dies gilt auch für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Sauna, Swimmingpool usw. Die Haftung des Eigentümers ist der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Eigentümer für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die Haftung der Eigentümer ist beschränkt, soweit gesetzlich Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gelten gemacht werden kann, so kann sich der Eigentümer gegenüber dem Mieter hierauf berufen. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert, sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angabe von Drittpersonen und Organisationen beruhen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Familie Eggers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Familie Eggers beruhen, sowie auch bei sonstigen Schäden, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Familie Eggers beruhen, haftet Familie Eggers bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unbegrenzt.

9. Reklamationen und Verjährung
Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar der Verwaltung zu melden und es ist hier eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens einen Monat nach vereinbartem Mietzeitende bei Familie Eggers, Reppener Zeile 15, 13509 Berlin, eingegangen sind. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes der zuständigen Verwaltung angezeigt worden sind. Ansprüche aus Reklamationen verjähren 1 Jahr nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit. Die Verwaltung der Ferienanlage ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Im Übrigen wird § 651g, BGB vereinbart.

10. Baulärm
Es ist mit Bautätigkeiten (Sanierungen) und Baulärm im Umfeld zu rechnen, daher ist bereits ein 25% Rabatt im Mietpreis enthalten.

11. Feueralarm
Das Strandapartment ist verfügt zur Ihrer Sicherheit über ein sensible Brandmeldeanlage. Bei versehentlichem Auslösen des Brandmelders (z.B. angebranntes Essen, Rauchen, Kaminofen) ist sofort die Feuerwehr unter 112 zu benachrichtigen und abzubestellen. Alle entstandenen Kosten durch den Fehlalarm sind vom Mieter bzw. seiner Haftplichtversicherung zu tragen.

12. Schlussbestimmungen Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen die Eigentümer ist Berlin. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.